Maklerprovision beim Immobilienkauf: Wer zahlt was seit der Gesetzesänderung?

Andreas Reicher

7. Juli 2026

Maklerprovision beim Immobilienkauf: Wer zahlt was seit der Gesetzesänderung?

Seit Ende 2020 gelten für die Maklerprovision beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern neue Regeln. Die wichtigste Änderung: Käufer können nicht mehr allein mit der vollen Provision belastet werden, wenn der Verkäufer den Makler beauftragt hat. Für Eigentümer und Kaufinteressenten im Kreis Düren lohnt es sich, die aktuelle Rechtslage zu kennen – sie beeinflusst die Kaufnebenkosten spürbar.

Was sich 2020 geändert hat

Zum 23. Dezember 2020 trat das Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten in Kraft. Es ist in den Paragrafen 656a bis 656d des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt und gilt für den Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher. Der Kern: Wird ein Makler für beide Seiten tätig, muss die Provision zwischen Käufer und Verkäufer geteilt werden – hälftig. Ein einseitiges Abwälzen der gesamten Provision auf den Käufer ist damit nicht mehr zulässig.

Beauftragt nur eine Partei den Makler, kann sie höchstens die Hälfte der von ihr geschuldeten Provision an die andere Partei weitergeben – und auch das erst, wenn sie ihren eigenen Anteil nachweislich gezahlt hat. Zudem bedarf der Maklervertrag seither der Textform; eine mündliche Vereinbarung genügt nicht mehr.

Kurz zusammengefasst: Beim Kauf von Wohnung oder Einfamilienhaus durch einen Verbraucher wird die Maklerprovision seit Ende 2020 zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Keine Seite zahlt mehr als die andere.

Wie hoch die Provision ausfällt

Ein verbreiteter Irrtum: Die Höhe der Maklerprovision sei gesetzlich festgelegt. Das ist nicht der Fall. Der Prozentsatz ist frei verhandelbar. In der Praxis haben sich regional übliche Sätze eingespielt, die je nach Bundesland variieren. Entscheidend ist seit der Reform vor allem das Prinzip der Teilung: Egal wie hoch der vereinbarte Satz ist, Käufer und Verkäufer tragen ihn beim Verbraucherkauf von Wohnimmobilien grundsätzlich zu gleichen Teilen.

Was für Mietwohnungen gilt

Bei der Vermietung gilt eine andere, ältere Regel: das Bestellerprinzip. Seit 2015 zahlt die Maklerprovision, wer den Makler bestellt hat – in aller Regel also der Vermieter. Ein Mieter muss die Provision nur dann tragen, wenn er den Makler nachweislich selbst und ausdrücklich mit der Wohnungssuche beauftragt hat. Die beiden Regelwerke – Bestellerprinzip bei der Miete, hälftige Teilung beim Kauf – werden häufig verwechselt.

Was das für Käufer und Verkäufer bedeutet

Für Käufer sind die Kaufnebenkosten seit der Reform kalkulierbarer geworden, weil sie nicht mehr die volle Provision allein schultern. Für Verkäufer heißt es umgekehrt, dass sie sich in der Regel an den Maklerkosten beteiligen. Beide Seiten sollten die Provisionsfrage früh und schriftlich klären, um Missverständnisse zu vermeiden.

Ein ortskundiger Makler wie die Gaspar Immobilienberatung aus Kreuzau legt die Provisionsregelung von Anfang an transparent offen und ordnet sie in die gesamten Kaufnebenkosten ein – neben Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten. Für Eigentümer und Käufer im Kreis Düren entsteht so früh ein klares Bild der tatsächlichen Kosten, ohne böse Überraschungen beim Notartermin.

Die Provision im Kontext der Kaufnebenkosten

Die geteilte Provision ist nur ein Teil der Nebenkosten. In Nordrhein-Westfalen – und damit im gesamten Kreis Düren – beträgt die Grunderwerbsteuer 6,5 Prozent des Kaufpreises und ist damit einer der höheren Sätze bundesweit. Hinzu kommen Notar- und Grundbuchkosten, die zusammen üblicherweise bei rund anderthalb bis zwei Prozent liegen. Zusammen mit dem hälftigen Provisionsanteil summieren sich die Kaufnebenkosten so auf einen zweistelligen Prozentbereich des Kaufpreises.

Für die Finanzierung ist das entscheidend, weil Banken die Nebenkosten in der Regel nicht mitfinanzieren – sie müssen aus Eigenkapital gedeckt werden. Wer früh mit realistischen Zahlen rechnet, vermeidet Finanzierungslücken.

Häufige Fragen zur Maklerprovision

Wer zahlt die Maklerprovision beim Hauskauf?
Beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses durch einen Verbraucher wird die Provision seit Ende 2020 zwischen Käufer und Verkäufer geteilt, wenn der Makler für beide oder im Auftrag einer Seite tätig ist.

Ist die Höhe der Provision gesetzlich festgelegt?
Nein. Der Prozentsatz ist frei verhandelbar. Gesetzlich geregelt ist nur die Verteilung, nicht die Höhe.

Muss der Maklervertrag schriftlich sein?
Er bedarf seit der Reform der Textform. Eine rein mündliche Provisionsvereinbarung ist beim Kauf von Wohnimmobilien durch Verbraucher unwirksam.

Wer zahlt die Provision bei der Miete?
Nach dem Bestellerprinzip von 2015 zahlt derjenige, der den Makler beauftragt hat – in der Regel der Vermieter.

Welche Kaufnebenkosten kommen neben der Provision hinzu?
Vor allem die Grunderwerbsteuer sowie Notar- und Grundbuchkosten. Zusammen machen sie einen erheblichen Anteil der Gesamtkosten aus.

Fazit

Die Reform von 2020 hat die Maklerprovision beim Kauf von Wohnimmobilien gerechter verteilt: Käufer und Verkäufer teilen sich die Kosten, keine Seite trägt mehr als die andere. Die Höhe bleibt Verhandlungssache, das Prinzip der Teilung ist Gesetz. Wer im Kreis Düren kauft oder verkauft, sollte die Provisionsfrage früh, schriftlich und im Zusammenhang mit den übrigen Kaufnebenkosten klären. Eine transparente Aufstellung durch einen ortskundigen Betrieb wie die Gaspar Immobilienberatung schafft dabei von Anfang an Klarheit.

Stand: Juli 2026. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die Paragrafen 656a bis 656d BGB sowie die Regelungen zum Bestellerprinzip. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.